Deine P-Konto-Bescheinigung bekommst du von uns
Schon Morgen in deinem Briefkasten!
Auch wenn dein Konto bereits gepfändet wird, deine Bank eine neue P-Konto-Bescheinigung von dir verlangt oder du eine Pfändung erwartest, steht dir meist erheblich mehr Geld als der derzeitige Grundfreibetrag von € 1.410,00,- zu (ab 1. Juli 2023).
Falls demnächst ein Insolvenzverfahren gegen dich eröffnet werden sollte, musst du dein Konto vor der Eröffnung schützen, da es andernfalls zunächst „von Amts wegen“ geschlossen wird und du von heute auf morgen über keinen Cent mehr verfügen kannst.
Gemäß § 903 Absatz 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf dem Pfändungsschutzkonto
Steht Dir eine Pfändung bevor und Du hast Dein bestehendes Konto noch nicht als P-Konto umgestellt? Dann musst Du jetzt schnell handeln. Du kannst von Deinem Kreditinstitut die Fortführung als P-Konto verlangen. Ohne weitere Nachweise steht Dir dann ab sofort in jedem Fall der Grundfreibetrag in Höhe von derzeit € 1.410,00 zu. Diesen Grund-Freibetrag aolltest Du nun hier durch eine entsprechende P-Konto-Bescheinigung erhöhen lassen :
Das sind die Infos, die Du zum P-Konto kennen solltest:
Gesetzliche Pflicht
Dein Kreditinstitut ist verpflichtet Dein Einzelkonto als Pfändungsschutzkonto fortzuführen.
Allerdings musst Du das verlangen!
Sockelfreibetrag ohne Nachweis
Der Basisfreibetrag steht Dir ohne besondere Extranachweise zu.
Keine automatische Einrichtung
Du musst die Einrichtung selbst bei Deiner Bank beantragen.
Das musst Du tun, aber es ist Dein Recht!
4 Wochen Moratorium
Du hast nur 4 Wochen nach Eingang der Pfändung Zeit, um den rückwirkenden Schutz zu erhalten.
Freibeträge müssen eingerichtet werden
Du brauchst Bescheinigungen, wenn Du Ehepartner oder Kinder hast sowie bei Sozialleistungsbezug!
Kein Gemeinschaftskonto
Nur Einzelkonten können als P-Konto geführt werden. Gemeinschaftskonten sind vorher umzuwandeln!
Beantrage jetzt Deine P-Konto-Bescheinigung!
Erhalte Deine Bescheinigung meist bereits am folgenden Arbeitstag und kannst Sie dann sofort Deiner Bank oder Sparkasse vorlegen, die die notwendigen Erhöhungen einrichten muss.
Das 3-Stufen Prinzip bei der Kontopfändung!
Stufe 1: Basispfändungsschutz
Ohne weitere Nachweise wird Dir ein (kalender-)monatlicher Grundfreibetrag über derzeit € 1.410,00 eingerichtet. Innerhalb dieses Freibetrags kannst Du frei über Dein Guthaben verfügen. Allerdings gilt das nur, wenn du ein P-Konto eingerichtet hast.
Stufe 2: Erhöhter Freibetrag
Freibeträge für Ehepartner, Kinder, Sozialleistungen, Kindergeld, Mehraufwendungen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen. Diese Freibeträge können nur mit einer P-Konto-Bescheinigung geschützt werden.
Stufe 3: Individuell festgesetzte Freibeträge
Für Sonderfälle, welche nicht bescheinigt werden können, besteht die Möglichkeit einer individuellen Festsetzung. Zuständig sind hier die Vollstreckungsgerichte (private Schulden) oder Vollstreckungsstellen (öffentliche Schulden).
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